- Gemeinschaftsrichtlinien für das Rechnungswesen
- 1950 ausgearbeitete Empfehlungen des ⇡ Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., die 1950 von den angeschlossenen Verbänden im Betriebswirtschaftlichen Ausschuss einstimmig verabschiedet wurden.- Zweck: Vereinheitlichung des Rechnungswesens in der Industrie, vornehmlich mithilfe des ⇡ Gemeinschafts-Kontenrahmens industrieller Verbände (GKR).- Zwei Teile: (1) Teil 1: Gemeinschaftsrichtlinien für die Buchführung (GRB) mit Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR).- (2) Teil 2: Gemeinschaftsrichtlinien für die Kosten- und Leistungsrechnung (GRK) mit Gemeinschaftskalkulationsschema der Industrie und Grundschema der geschlossenen Betriebsabrechnung. In Teil 2 (Band 3 und 4) werden an Hand eines immer wiederkehrenden Zahlenbeispiels verschiedene Formen und Verfahrenstechniken der ⇡ Betriebsabrechnung und ⇡ Kalkulation entwickelt und erläutert.
Lexikon der Economics. 2013.