Gemeinschaftsrichtlinien für das Rechnungswesen

Gemeinschaftsrichtlinien für das Rechnungswesen
1950 ausgearbeitete Empfehlungen des  Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., die 1950 von den angeschlossenen Verbänden im Betriebswirtschaftlichen Ausschuss einstimmig verabschiedet wurden.
- Zweck: Vereinheitlichung des Rechnungswesens in der Industrie, vornehmlich mithilfe des  Gemeinschafts-Kontenrahmens industrieller Verbände (GKR).
- Zwei Teile: (1) Teil 1: Gemeinschaftsrichtlinien für die Buchführung (GRB) mit Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR).
- (2) Teil 2: Gemeinschaftsrichtlinien für die Kosten- und Leistungsrechnung (GRK) mit Gemeinschaftskalkulationsschema der Industrie und Grundschema der geschlossenen Betriebsabrechnung. In Teil 2 (Band 3 und 4) werden an Hand eines immer wiederkehrenden Zahlenbeispiels verschiedene Formen und Verfahrenstechniken der  Betriebsabrechnung und  Kalkulation entwickelt und erläutert.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR) — 1948/1949 als Gemeinschafts Kontenrahmen der Industrie vom „Arbeitsausschuss Betriebswirtschaft industrieller Verbände“ im ⇡ Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) erarbeiteter und allen Industrieunternehmen empfohlener ⇡ Kontenrahmen.… …   Lexikon der Economics

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